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Hinweisgeberrichtlinie der Rudi Schindhelm Metall GmbH & Co. KG

Stand: Januar 2026

1. Präambel

Integrität, Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind für die Rudi Schindhelm Metall GmbH & Co. KG (im Folgenden „RS Metall“) unverzichtbare Werte. Um Risiken frühzeitig zu erkennen und Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartnern abzuwenden, haben wir ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Diese Richtlinie regelt den Umgang mit Hinweisen auf Regelverstöße gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

2. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der RS Metall, Leiharbeitnehmer, Auszubildende sowie für externe Parteien wie Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße erlangen.

3. Was kann gemeldet werden?

Gemeldet werden können begründete Verdachtsmomente auf Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Straftaten (z. B. Diebstahl, Betrug, Korruption, Bestechung).
  • Verstöße gegen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften.
  • Verstöße gegen Umwelt- und Strahlenschutzvorgaben.
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.
  • Diskriminierung, Belästigung und Mobbing.
  • Verstöße gegen Produktsicherheits- und Konformitätsvorschriften.

4. Meldewege

Wir ermutigen alle Personen, sich bei Bedenken zunächst an ihre direkten Vorgesetzten oder die Geschäftsführung zu wenden. Sollte dies nicht möglich oder nicht gewünscht sein, stehen folgende Kanäle zur Verfügung:

4.1 Das digitale Hinweisgebersystem (GlobaLeaks)

Über unsere verschlüsselte Online-Plattform können Hinweise vertraulich und auf Wunsch vollständig anonym abgegeben werden. Das System erlaubt eine geschützte Kommunikation mittels eines Postkastens, auch ohne Preisgabe der Identität.

4.2 Persönliche Meldung

Auf Wunsch kann eine Meldung auch im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft mit der zuständigen Meldestelle erfolgen.

4.3 Externe Meldestellen

Hinweisgebern steht es frei, sich auch an externe Meldestellen zu wenden. Wir bitten jedoch darum, primär unser internes System zu nutzen, damit wir Probleme schnell und effektiv intern lösen können.

5. Verfahren nach Abgabe einer Meldung

  1. Eingangsbestätigung: Der Hinweisgeber erhält spätestens nach 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang der Meldung (automatisiert über das System).
  2. Prüfung: Die interne Meldestelle prüft den Hinweis auf Stichhaltigkeit und Zuständigkeit.
  3. Untersuchung: Erhärtet sich der Verdacht, werden Folgemaßnahmen eingeleitet (z. B. interne Ermittlungen, Befragungen, Prozessänderungen).
  4. Rückmeldung: Spätestens 3 Monate nach der Eingangsbestätigung erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen, sofern dies die Ermittlungen nicht gefährdet.

6. Vertraulichkeit und Anonymität

Die Identität des Hinweisgebers wird umfassend geschützt. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die Daten. Wer sich entscheidet, anonym zu bleiben, wird technisch nicht identifiziert. Das System speichert keine IP-Adressen.

7. Schutz vor Repressalien (Benachteiligungsverbot)

Die RS Metall toleriert keinerlei Benachteiligung oder Bestrafung von Personen, die in gutem Glauben auf mögliche Missstände hinweisen. Jegliche Form von Repressalien (z. B. Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Mobbing) gegen Hinweisgeber ist verboten und wird arbeitsrechtlich geahndet.

8. Missbrauch des Systems

Das bewusste Verbreiten von falschen Informationen oder Verleumdungen ist kein schützenswertes Verhalten. Wer das System vorsätzlich für Falschmeldungen missbraucht, muss mit arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem HinSchG. Daten werden gelöscht, sobald sie für die Klärung des Sachverhalts nicht mehr erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen enden.

10. Zuständige Meldestelle

Zuständig für die Entgegennahme und Bearbeitung der Hinweise bei RS Metall ist die Abteilung Compliance.

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